Beratungs- und Testangebote in Haft

Zur Sicherung und Weiterentwicklung von niedrigschwelligen Beratungs- und Testangeboten für drogengebrauchende Menschen stellt sich oft die Frage nach weiteren Zielgruppen und Möglichkeiten, das Testangebot auszuweiten.

Hierbei sollten Projekte auch in Erwägung ziehen, ob sie ein niedrigschwelliges Beratungs- und Testangebot in Justizvollzugsanstalten implementieren wollen, insbesondere, wenn eine JVA im Einzugsbereich der Organisation liegt und eine Zusammenarbeit besteht oder geplant ist. 

Im Interview gibt Bärbel Knorr, fachliche Leitung im Bereich Strafvollzug in der Deutschen Aidshilfe, wichtige Tipps was bei Konzeption und Aufbau von Testangeboten in Haft zu beachten ist.

 

Viele Drogengebraucher*innen haben im Laufe ihres Lebens Hafterfahrung. So berichten 81% der Teilnehmer*innen an der DRUCK-Studie des Robert-Koch-Instituts (RKI), dass sie jemals in inhaftiert waren, im Durchschnitt 3,5 Jahre. Gleichzeitig liegt die Prävalenz von HIV und insbesondere Hepatitis C in Haftanstalten höher als in der Allgemeinbevölkerung. Der Anteil von Menschen mit einer chronischen Hepatitis C im Vollzug liegt zwischen 14,3 und 17,6% und ist damit gegenüber der Allgemeinbevölkerung um das 26- bis 32-fache erhöht. Der Anteil von Menschen mit HIV liegt bei 0,8 bis 1,2% und ist damit 16- bis 24-fach höher (vgl. Keppler, K., Stöver, H., Schulte, B. & Reimer, J., 2010).

Etwa ein Drittel der Befragten der DRUCK-Studie, die jemals inhaftiert waren, gab an, dort auch konsumiert zu haben, viele davon haben hierbei nicht steriles Spritzbesteck verwendet. Etwa 3% von ihnen gaben zudem an, dass sie in Haft erstmals Drogen i.v. konsumiert haben. Dies zeigt, dass entgegen vieler Annahmen Drogenkonsum in Haft häufig vorkommt und es während des Haftaufenthalts zu Infektionsrisiken mit HIV und dem Hepatitis-C-Virus (HCV) kommen kann.

Sorgfältige Testberatung und Testdurchführung im Vollzug nehmen viel Zeit in Anspruch, die aufgrund der Rahmenbedingungen und der vielfältigen Aufgaben der Medizinischen Dienste manchmal nicht hinreichend vorhanden ist. Durch ein Beratungs- und Testangebot der Aids- und Drogenhilfe sollen die Medizinischen Dienste im Vollzug entlastet werden.

Eine frühzeitige HIV-Diagnose und ein schnellstmöglicher Start der HIV-Therapie sind entscheidende Bausteine, um Neuinfektionen zu reduzieren und die Gesundheit der Menschen mit HIV zu verbessern, insbesondere durch die Verhinderung von Spätdiagnosen, die zum Teil erst im Aids-Stadium erfolgen. Zielgruppenspezifische, niedrigschwellige Testangebote – auch im Haftsetting – spielen hierbei eine wichtige Rolle.

In der Arbeit mit drogengebrauchenden Menschen und im Haftbereich sind Testung und Behandlung einer HCV-Infektion nochmals wichtiger, um die Gesundheit der Menschen zu stärken und die HCV-Prävalenz zu senken. Der JVA-Studie des RKI (2006/07) zufolge wiesen 20,6% aller Inhaftierten HCV-Antikörper auf, bei drogengebrauchenden Inhaftierten lag diese Quote mit 57,6% HCV-Antikörpern noch deutlich höher (Zimmermann, 2014).

Gleichzeitig sollte berücksichtigt werden, dass über den Zugang über die Haftanstalten ein zusätzlicher Weg besteht, Menschen mit Drogenkonsum mit Präventions- und Testangeboten zu erreichen, die ansonsten ggf. im Alltag als Drogenkonsument*innen schwerer zu erreichen sind.

Beratungs- und Testangebote in Haft können daher mit dazu beitragen, die HCV und HIV-Prävalenz unter Drogengebraucher*innen zu senken sowie Präventionsinformationen zu vermitteln und somit die Ziele der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einer Beendigung von Aids (WHO 0-95-95-95 Ziele) bis 2025 und der Eliminierung von Hepatitis C bis 2030 zu erreichen. Ohne Präventions- und Testangebote im Haftsetting und die Berücksichtigung und Beteiligung des Justizsystems wird es schwierig, diese Ziele zu erreichen, wie die oben genannten Zahlen zeigen.

Die hohe Prävalenz von HIV und Hepatitis C in Haft und die guten Behandlungsmöglichkeiten mit den überaus positiven Auswirkungen auf Prävention und Schutz der Allgemeinbevölkerung sind ein gutes Argument für die HIV- und HCV-Beratung und Testung im Vollzug. Zudem ist die Umsetzung in diesem Bereich Voraussetzung zur Zielerreichung der WHO und der Bundesregierung in Bezug auf die Eindämmung der Ausbreitung von Hepatitis und HIV. Dieses ist in der aktuellen Strategie zur Eindämmung von HIV, HCV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) „BIS2030“ berücksichtigt. Justizvollzugsanstalten werden in dieser 2016 beschlossenen Strategie als eines der wichtigen Handlungsfelder benannt und können im Rahmen einer Gesamtstrategie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele in Bezug auf die Eindämmung der Ausbreitung von Hepatitis C und HIV leisten. Beratung und Test zu HIV und Hepatitis C sind zudem eine ideale Ergänzung zum im Juli 2022 gestarteten Modellprojekt zur Behandlung von Hepatitis C im Justizvollzug in NRW und in Hessen.

Wichtige Informationen zum HIV/HCV-Test für Inhaftierte sind in der Broschüre „HIV/HCV-Test in Haft“ der Deutschen Aidshilfe (DAH) zu finden. Diese kann im Shop der DAH bestellt werden oder ist als Onlinedokument hier downloadbar.

Für ein Beratungs- und Testangebot in Haft sind einige besondere Bedingungen zu beachten, insbesondere auf Grund des besonderen Settings, in dem die Tests stattfinden. Bitte beachtet, dass ihr mit eurem Testangebot in der JVA „zu Gast“ seid. Daher ist eine gute Kooperation und Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten wichtig, um das Beratungs- und Testangebot nachhaltig durchzuführen. Dazu sollte es vorher Gespräche mit allen wichtigen Akteur*innen geben, die für das Angebot wichtig sind:

  • Leitung der JVA
  • Ärzt*innen der JVA, medizinischer Dienst der JVA
  • JVA-Sozialdienst, Suchtkoordination
  • Vertreter*innen der Gefangenen

In der Regel werden vor Aufnahme des Angebots die Rahmenbedingungen, Umfang und Art des Angebots und der eingesetzten Tests, Ablauf der Beratung und Beratungsthemen, Umgang mit reaktiven/positiven Testergebnissen, Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit abgesteckt. Regelmäßige Arbeitstreffen sichern eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es ist sinnvoll, die wichtigen Eckpunkte für die Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung festzuhalten.

Die räumlichen Gegebenheiten für das Beratungs- und Testangebot sind abhängig von den gewählten Testverfahren. Grundsätzlich ist der Einsatz aller Testverfahren denkbar. Es empfehlen sich Schnelltests und (begleitete) Selbsttests, da das Ergebnis beim selben Termin vorliegt und keine Folgetermine notwendig sind. Die Räume werden von der JVA zur Verfügung gestellt. Ein geeigneter Beratungs- und Testraum zeichnet sich dadurch aus, dass vertraulich-anonyme, unbeobachtete Gespräche zwischen Gefangenen und Testberatenden möglich sind, der Raum mit einem Waschbecken ausgestattet oder dieses in unmittelbarer Nähe nutzbar ist und über einen Tisch, zwei Stühle und Desinfektionsmittel verfügt.

Das Angebot sollte von den Mitarbeitenden im Strafvollzug beworben werden. Daher sind eine gute Information und eine positive Einstellung der Mitarbeiter*innen zum Projekt wichtig. Hierzu ist es hilfreich, den Mitarbeitenden im Vollzug zu vermitteln, dass die Beratung und Testung zu HIV und HCV das Risikobewusstsein und die Handlungssicherheit der Teilnehmenden stärkt, mittelfristig zu weniger Infizierten führen kann und dadurch nicht nur die Gesundheit der Häftlinge, sondern auch sowohl die Sicherheit anderer Inhaftierter als auch der Bediensteten fördert.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Aidshilfe und Medizinischem Dienst ist dabei besonders wichtig und kann weitere Synergieeffekte zeigen. Bei reaktiven Testergebnissen stehen externe Fachkräfte für die Beratung und Begleitung der Inhaftierten zur Verfügung und es können im Rahmen des Entlassungsmanagements vorbereitende und begleitende Aufgaben übernommen werden. Das Testangebot wird durch die eingesetzte Aidshilfe begleitet und evaluiert. Der Medizinische Dienst erhält regelmäßig eine anonymisierte Auswertung und dadurch einen besseren Einblick in das aktuelle Infektionsgeschehen.

Insgesamt sollte im erhöhten Maße auf Vertraulichkeit und Anonymität Wert gelegt werden, um Stigmatisierung und Diskriminierung bestmöglich zu verhindern.

Grundsätzlich gelten für niedrigschwellige Beratungs- und Testangebote im Vollzug dieselben Teststandards und Qualitätskriterien wie für alle anderen Angebote im Aidshilfekontext. Die Testangebote der Aidshilfen orientieren sich stets an den Lebenswelten der Nutzenden und sind ihnen gegenüber akzeptierend, sowie stets diskret und niedrigschwellig. So wird garantiert, dass Menschen möglichst angstfrei das Angebot in Anspruch nehmen können und professionell beraten werden. Dafür wird Austausch mit anderen lokalen medizinisch sowie psychosozialen Einrichtungen hergestellt und Beratungsinhalte und -methoden, Arbeitsabläufe sowie Tests anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgewählt. Eine solide Aus- und regelmäßige Fortbildung der Haupt- und/oder Ehrenamtlichen, die das Projekt durchführen, ist von hoher Bedeutung und muss fortlaufend sichergestellt werden. 

Regelmäßige Evaluation ist für das Projekt und die eigene Organisation sowie mögliche Geldgeber*innen wichtig. Auch das Justizsystem hat in der Regel ein hohes Interesse an einer regelmäßigen Evaluation des Angebots. Vernetzung mit anderen Projekten im Haftbereich hilft zum fachlichen Austausch und zur Qualitätssicherung. Infos hierzu gibt es im Fachbereich Drogen und Strafvollzug der Aidshilfe NRW oder bei Bärbel Knorr, zuständig für den Bereich Strafvollzug in der Deutschen Aidshilfe.

Die wichtigsten Grundsätze der Teststandards von Aidshilfen sind: 

1.         Anonymität 

2.         Freiwilligkeit 

3.         Vertraulichkeit 

4.         Kompetenz der Mitarbeitenden von Aidshilfen

5.         Passende Rahmenbedingungen wie diskrete und gut ausgestattete Räumlichkeiten sowie zeitliche Kapazität

6.         Niedrigschwelligkeit

7.         Wertfreiheit bzgl. individueller Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmale 

8.         Vernetzungsanspruch mit medizinischen und anderen Einrichtungen

9.         Einsatz von hochwertigen und geprüften Schnell- und Selbsttests

Die vollständigen aktuellen Teststandards der DAH findet ihr hier, sobald sie veröffentlicht werden.

Weitergehende Informationen findet ihr im „Konzept zu HIV- und HCV- Beratung und Testung im Justizvollzug“ der Deutschen Aidshilfe und der Aidshilfe NRW.

Fehlende freie Arztwahl

Menschen in Haft sind in der Wahl ihrer medizinischen Betreuung und der Wahl des*der Ärzt*in nicht frei, da die medizinische Betreuung im Justizvollzug durch den jeweiligen Medizinischen Dienst erfolgt. Ein externes Beratungs- und Testangebot hat für die Inhaftierten den Vorteil, dass es anonym durchgeführt werden kann und das Testergebnis nicht unmittelbar und direkt dem Medizinischen Dienst bekannt ist. Beratung und Test durch Aids- oder Drogenhilfe ermöglicht es den Inhaftierten, erst einmal mit einer neutralen Person zu sprechen und sich beraten zu lassen, bevor eine Entscheidung über das weitere Vorgehen und eine etwaige medizinische Betreuung und Behandlung fällt. Es sollte Teil des Beratungsgesprächs vor dem Test sein, darauf hinzuweisen, dass ein Bestätigungstest und/oder eine Behandlung während der Haftdauer nur durch den Medizinischen Dienst erfolgen kann. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Inhaftierten dazu beraten werden, welche Vor- und Nachteile dieses ggf. mit sich bringt. Sie können aber selbst entscheiden, ob und wann sie ein Testergebnis mit dem Medizinischen Dienst teilen. Das Testangebot ist anonym, daher erfolgt ohne Schweigepflichtentbindung keine Mitteilung an Stellen innerhalb oder außerhalb des Justizvollzugs. 

Im Haftsetting ist ein anonymes Testangebot für die Inhaftierten von besonderer Bedeutung. Nicht nur auf Grund der fehlenden freien Arztwahl oder der fehlenden Möglichkeit eine externe Beratungsstelle aufzusuchen, sondern auch, da ein Bekanntwerden der Nutzung des Testangebots und erst recht eines reaktiven Testergebnisses zu negativen Folgen für den*die Inhaftierte*n führen kann. Dieses gilt für den gesamten Prozess und sollte in der Kooperationsvereinbarung festgehalten werden. So ist einerseits die Benennung des Angebots bedenkenswert. Zum Beispiel kann das Angebot allgemein „Gesundheitsberatung“ oder ähnliches genannt werden. Hierbei ist jedoch auch zu bedenken, dass dieses dann zum Teil erklärungsbedürftig ist und zu Abgrenzungsproblemen führen kann. Auch sollte vereinbart werden, dass Gefangene neutral zum Beratungs- und Testangebot abgeholt werden und zum Beispiel nicht mit dem Hinweis: „Komm, du hast deinen Termin zum HIV-Test“. Entsprechende Regelungen gehören in eine Kooperationsvereinbarung mit der JVA, und können analog gestaltet werden zur Regelung anderer bestehender Angebote in externen Settings. Da die Inhaftierten bei weitergehendem Beratungsbedarf nicht ohne Weiteres die nächste Beratungsstelle aufsuchen können (und ggf. auch nicht den Sozialdienst oder Medizinischen Dienst dafür nutzen möchten), sollte auch das geklärt werden, also zum Beispiel direkt ein Anschlussberatungstermin vereinbart werden oder auf Sprechstundenzeiten o.ä. hingewiesen werden.

Behandlung der HIV- oder HCV-Infektion

Um eine für die*den Inhaftierte*n mit einem reaktiven Test eine für sie*ihn vorteilhafte zeitnahe Therapie zu ermöglichen, wird in der Regel die Inanspruchnahme der Angebote des Medizinischen Dienstes nahegelegt (Bestätigungstests, weitere Diagnostik und Behandlung) und eine Weitervermittlung angeboten. Wünschen sich Inhaftierte ein Gespräch mit anderen kooperierenden Stellen, wie Seelsorge, sozialer oder psychologischer Dienst oder Gruppenleitung, wird dies durch die beratenden Mitarbeitenden vermittelt. 

In der Regel stellt heutzutage eine HIV-Therapie durch den Medizinischen Dienst kein Problem mehr da. Bei einer HCV-Therapie ist dieses bei weitem nicht immer der Fall. Hier wird eine Behandlung aus Kostengründen oder falschen Vorwänden (zum Beispiel fortgesetzter Drogenkonsum) oftmals abgelehnt. Hierauf sollte im Beratungsgespräch hingewiesen werden.

Weitere wichtige Überlegungen für ein Beratungs- und Testangebot im Haftsetting

Das Haftsetting bringt einige weitere Besonderheiten mit sich, die bei der Konzeption berücksichtigt und gegebenenfalls in den Beratungsgesprächen mit den Inhaftierten angesprochen werden sollten.

  1. Der Umgang mit einem reaktiven/positiven Testergebnis kann für die Inhaftierten, wie für jeden anderen Menschen, eine Herausforderung sein. Bei Inhaftierten kommt hinzu, dass sie nach dem Ergebnis und der Beratung in die Zelle zurückgehen und dort gegebenenfalls stundenlang allein sind und sie in der Regel nicht die Möglichkeit haben, sich mit einer Vertrauensperson ihrer Wahl über das Testergebnis auszutauschen. Dieses sollte im Beratungsgespräch angesprochen und abgefragt werden und die Inhaftierten hierauf vorbereitet werden.
  2. Risikoanamnese und Präventionsberatung müssen die spezifischen Bedingungen im Haftsetting berücksichtigen. Wichtige Infos und Antworten auf häufige Fragen beantworten die Broschüren für Inhaftierte der DAH: „HIV/HCV-Test in Haft“ und „Keine Panik! Du kannst dich schützen!“ (deutsch/englisch/türkisch).  
  3. In einigen Bundesländern müssen Gefangene mit Benachteiligungen rechnen, wenn ihre Infektion bekannt wird (zum Beispiel de-facto-Beschäftigungsverbote in der Küche). Auch das muss in der Beratung thematisiert werden, und spricht zum Beispiel dafür, parallel ein Schulungs- und Sensibilisierungsangebot für Mitgefangene und Bedienstete einzurichten, falls nicht schon vorhanden.

Die Aidshilfe Weimar bietet bereits seit einigen Jahren ein Testangebot in der JVA Tonna an. Dieses läuft laut Aussagen der JVA (Medizinischer Dienst) völlig unaufgeregt und zielführend. Das Testprojekt entspricht den Standards der Deutschen Aidshilfe (DAH) und ist als modellhafte Intervention von der DAH konzipiert und in enger Absprache mit der JVA Tonna und den regionalen Aidshilfen entstanden. Herr Ludwig vom Medizinischen Dienst der JVA Tonna berichtete von einer hohen und guten Annahme des Angebots seitens der Menschen in Haft.

„Auch wenn die Auswertung anonym ist, sehen wir den Vorteil darin, dass die Gefangenen bei einem positiven Testergebnis auf uns zukommen um eine geeignete Therapie zu finden. Somit ist die Grauzone der Infizierten ein wenig kleiner geworden. So richtige Schwierigkeiten gibt es eigentlich nicht.“ 

- D. Ludwig, Medizinischer Dienst JVA Tonna

Dieses und weitere Good Practice Beispiele findest du im Bereich "Projekte stellen sich vor".

Weitergehende Informationen findet ihr im „Konzept zu HIV- und HCV- Beratung und Testung im Justizvollzug“ der Deutschen Aidshilfe und der Aidshilfe NRW.