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Schnelltests ohne Ärzt*innen
26. Oktober 2023 @ 10:00 - 16:00
KostenlosSchulung für Beraterinnen und Berater aus Aidshilfen, Checkpoints, Drogenhilfeeinrichtungen, Aidsberatungsstellen und Gesundheitsämtern
Im Rahmen des Masernschutzgesetzes, das am 14. November 2019 im Bundestag beschlossen und am 20. Dezember gebilligt wurde, kam auch zu Änderungen in §24 Infektionsschutzgesetz und §3 der Medizinprodukteabgabeverordnung: Seit 1.3.2020 ist es in Aidshilfen, Gesundheitsämtern, Checkpoints, Aids- und Drogenberatungsstellen möglich, Schnelltests auf HIV, Syphilis und Hepatitis C ohne ärztliche Aufsicht anzubieten und durchzuführen. Der Gesetzgeber reagierte einerseits auf den Ärztemangel, der sich in diesem Feld besonders bzw. früher auswirkt und andererseits auf die Notwendigkeit, eine bislang stabil hohe Zahl von unerkannten HIV- und Hepatitis-C-Infektionen zu reduzieren.
Durch den Wegfall der ärztlichen Aufsicht geht die Verantwortung für die Testung auf die Mitarbeiter*innen der Checkpoints über.
Im theoretischen Teil des Seminars geht es neben medizinischen Grundlagen zu den Schnelltests um die Aufgaben und Pflichten, die mit der Übernahme der Verantwortung verbunden sind.
Im praktischen Teil werden verschiedene Schnelltests durchgeführt und es erfolgt eine Einweisung in verschiedene Produkte entsprechend Medizinprodukteverordnung.
Schnelltest ohne Ärztinnen Oktober 2023 AH NRW
Das Seminar ist auf 15 Teilnehmende begrenzt.