Zusätzliche Mittel und Ressourcen

Für jede innovative Erweiterung eines niedrigschwelligen Beratungs- und Testangebots können zusätzliche Mittel notwendig werden. Die Bewilligung von Mitteln wiederum hängt von einer überzeugenden Argumentation für eine zusätzliche Förderung ab. Eine gute Dokumentation der geleisteten Arbeit, inklusive Qualitätsmerkmale wie Partizipation, sowie Daten aus Monitoring und Evaluierung können die notwendige Evidenz hierfür beisteuern.

Den Ausgangspunkt jedes neuen Angebots bildet ein Projektantrag. Selbstverständlich gilt es, einrichtungs‐ und zielgruppenspezifische Merkmale in den Antrag mit einzubeziehen.

Die inhaltlich‐fachlichen Grundlagen sowie ein Modell eines Finanzierungsplans für solche Anträge findest du hier. Die Kosten können deutlich schwanken. Kostenangaben im Dokument sind daher als beispielhaft anzusehen.

Aktuell bieten sich unterschiedliche Förderwege an: Neben dem klassischen Förderweg, dem Antrag an Kommune oder Land, können Mittel auch über Stiftungen wie z. B. die Aktion Mensch oder Krankenkassen eingeworben werden.

Erfolgversprechend erscheint insbesondere eine Mischfinanzierung, bei der die Träger die notwendigen Vorgespräche mit der für sie zuständigen KV (Kassenärztliche Vereinigung) führen. Ziel sollte sein, für eine*n Projektärzt*in (sofern vorhanden) die Genehmigung eines temporären Arztsitzes zu erhalten. Dies bedeutet, dass alle Kosten, mit Ausnahme der Personalkosten für die Berater*innen, über die KV abgerechnet werden können. Dies kann die Chancen einer Bewilligung von kommunalen Mitteln oder Mitteln des Landes erheblich steigern.

Darüber hinaus kann eine Finanzierung über die pharmazeutische Industrie angestrebt werden. Hierzu gilt es, Gespräche mit jenen Firmen zu führen, die aktuell Medikamente zur Behandlung von HIV und Hepatitis C auf dem Markt haben. Um die Unabhängigkeit zu wahren, ist eine Mischfinanzierung durch mehr als eine Firma empfehlenswert.

Siehe hierzu auch das Kapitel zu Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.