Auch wenn der Wegfall des Arztvorbehalts viele Erleichterungen für niedrigschwellige Beratungs- und Testangebote mit sich gebracht hat: Selbstverständlich gibt es weiterhin einige rechtliche Fragen zu bedenken, wenn in den Einrichtungen getestet wird. Ein wichtiger Punkt, der in der praktischen Arbeit nicht immer präsent ist, ist die Verpflichtung für die meisten Einrichtungen, eine*n Beauftragte*n für Medizinproduktesicherheit…
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